Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus den Bestimmungen des WEG (§§ 20-28), der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung und den Vereinbarungen im Verwaltervertrag.
Mindestens so wichtig wie alle Bestimmungen sind die Belange der Hausgemeinschaft und damit die praktische Arbeit des Verwalters und seine vielfältigen Aufgaben.
Wir sind stets gut erreichbar. Ihre Liegenschaft wird regelmäßig begangen, Hausabrechnungen zeitnah und in verständlicher Form erstellt, Versammlungen regelmäßig jährlich abgehalten, Protokolle umgehend erstellt, Beschlüsse der Gemeinschaft konsequent umgesetzt. Bau- u. Reparaturaufträge werden vor Ort abgenommen, Handwerkerrechnungen zügig beglichen.
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