Abrechnungserstellung

Auf jeden Vermieter kommt mindestens einmal jährlich die Arbeit der Abrechnungserstellung zu. Bis wann muss abgerechnet werden, welche Betriebskosten darf ich auf den Mieter umlegen, nach welchem Schlüssel sind die Nebenkosten zu verteilen? Die Haus- und Liegenschaftsverwaltung erstellt für Sie maßgeschneiderte Abrechnungen, sachlich zutreffend, nachvollziehbar und fristgerecht, ohne dass dies mit einem Verwaltungsauftrag gekoppelt wäre. Der Preis für diesen Service wird nach Klärung der Gegebenheiten von uns kalkuliert und mit Ihnen fest vereinbart.

Wir erstellen für Sie maßgeschneiderte Abrechnungen.